Veröffentlichung im Hauensteiner Bote vom 20.12.2023
Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Annweiler-Sarnstall =============================================
Seit 2011 läuft das Verfahren einer Flurbereinigung im Privatwald von Annweiler-Sarnstall. Am 30.10.2023 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier nach umfangreichen Vorarbeiten der Flurbereinigungsbehörde beim DLR Rheinpfalz und Anhörung der Naturschutzverbände, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Das Gebiet umfasst Stadtwald und in Mischlage Parzellen unzähliger Kleinstprivatwald-Besitzender. Nicht nur der Stadtwald, sondern auch der Privatwald soll zu einem klimastabilen Mischwald umgewandelt werden. Wie soll das geschehen, wenn in vielen Fällen die Grenzen nicht bekannt sind? Aber es ist so wichtig für die Biodiversität, für den Klimaschutz und als Trinkwasserspeicher.
Das Wegenetz wird erneuert. Teils werden Wege aufgegeben, teils werden neue Wege gebaut oder vorhandene ausgebaut. Sie werden zukünftig Grenzlinien sein. Bestehende Wege müssen aufgelichtet, bzw. die Stämme auf Neubautrassen gefällt werden. Das gefällte Holz gehört den bisherigen Eigentümern. Wer sein Holz selbst verwerten möchte, kennzeichnet die Stämme farblich mit Namen und Flurstücksnummer und rückt sie aus der Wegetrasse, bevor der neue Weg gebaut wird. Bei nicht gekennzeichneten Stämmen wird davon ausgegangen, dass kein Interesse besteht. Damit sie den Wegebau nicht behindern, werden sie bestmöglich verwertet und der Erlös an die Eigentümer, die den Nachweis erbringen, ausbezahlt. Es wird mit den Abschni9en A, C und D begonnen.
20 % der Ausführungskosten tragen die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft.
Abtretung (Verkauf) des Abfindungsanspruches aus den alten Flurstücken an einen Dritten ist möglich. Ein Teilnehmer kann mit seiner Zustimmung statt in Land ganz bzw. teilweise in Geld abgefunden werden.
Jeder Teilnehmer hat aus seinen im Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Flurstücken einen Abfindungsanspruch. Ein Teilnehmer kann mit seiner Zustimmung statt in Land ganz bzw. tlw. auch in Geld abgefunden werden. Eine Abtretung des Abfindungsanspruches (Verkauf) an einen Dritten ist möglich.
Wer an einer Abtretung seines Abfindungsanspruch (Verkauf) interessiert ist, kann dies bei der Flurbereinigungsbehörde in Neustadt (DLR Rheinpfalz), bei Frau Bianka Litzel Tel. 06321/671-1107 oder per Email an Bianka.Litzel@dlr.rlp.de beantragen.
Link für weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren:
www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41121
für die Teilnehmergemeinschaft
gez. Karl-Heinz Busch
Vorsitzender des Vorstandes